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Satzung

Satzung des Schachclubs SG Speyer-Schwegenheim 2012 e.V.

Präambel

Der Schachverein „SG Speyer-Schwegenheim 2012 e.V.“ entsteht durch Zusammenschluss der Vereine SC Schwegenheim 1983 e.V. und SC Speyer 1911 e.V. im Juli 2012.

§1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „SG Speyer-Schwegenheim 2012 e.V.“ und ist im Vereinsregister des AG Landau unter Nr. 1417 eingetragen. Er hat seinen Sitz in Schwegenheim und ist Mitglied des Pfälzischen Schachbundes e.V. und im Sportbund Pfalz. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein dient ausschließlich der Pflege und Förderung des Schachsports auf allen Ebenen und der Jugendpflege und ermöglicht die Teilnahme seiner Mitglieder und Mannschaften an sportlichen Schachwettkämpfen und an Turnieren aller Art.

§3 Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Ausgaben begünstigt werden. Der Verein ist parteipolitisch, konfessionell und rassisch neutral.

§4 Mitglieder

Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern. Um die Aufnahme in den Verein ist beim Vorstand schriftlich nachzusuchen. Bei Antragstellern unter 18 Jahren ist außerdem die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt dieser den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig.

Ein Mitglied erkennt mit der Aufnahme in den Verein dessen Satzung an. Mit dem Beitritt erkennt das Mitglied auch die Ordnungen des PSB/SBRP/DSB als verbindlich an. Ehrenmitglied kann werden, wer sich um den Schachsport oder um den Verein verdient gemacht hat und auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung ernannt wird.

§5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet a) durch freiwilligen Austritt, b) durch Tod, c) durch Ausschluss oder d) durch Auflösung des Schachvereins. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalenderjahres.

§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und sich seiner Einrichtungen zu bedienen. Die Mitglieder haben, soweit sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, Sitz und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Die Mitglieder sind beim Sportbund Pfalz unfallversichert.

§7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung, b) der engere Vorstand, c) der erweiterte Vorstand.

§8 Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, nach Möglichkeit im II. Quartal, statt. Eine Mitgliederversammlung ist mindestens zwei Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 Mitglieder anwesend sind. Alle Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Satzungsänderungen müssen mit drei Viertel Mehrheit beschlossen werden.

§9 Der engere Vorstand

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.

§10 Der erweiterte Vorstand

Der erweiterte Vorstand besteht aus: a) dem engeren Vorstand, b) dem Kassenwart, c) dem Spielleiter, d) dem Schriftführer und Pressewart, e) dem Jugendwart, f) dem Ehrenvorsitzenden.

§11 Aufgaben des Vorstandes

Dem engeren Vorstand obliegt die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Im Übrigen ist es seine Pflicht, alles, was dem Wohle des Vereins dient, zu veranlassen und durchzuführen.

§14 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Landau.

§15 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur von einer besonders zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung fällt das Vermögen des Vereins dem Pfälzischen Schachbund e.V. zu.

§16

Die vorliegende Satzung ist in der Mitgliederversammlung vom 27.07.2012 beschlossen worden und mit dem gleichen Tage in Kraft getreten.